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Die tschechische Staatsanwaltschaft zur Frage der Sterilisierung von Romnia
Etwa 4 Jahre untersuchte Dr. Ruben Pellar und Zybek Andrš in der ehemaligen Tschechoslowakei die Bedingungen und Umstände, unter denen bis 1989 Romnia sterilisiert wurden. Es bestand der Verdacht, daß in vielen Fällen die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten worden waren, nach denen Frauen ohne medizinische Notwendigkeit sterilisiert werden durften (35 Jahre und wenigstens vier Kinder), und Romnia auch viel jüngeren Alters finanzielle Prämien für Sterilisation geboten worden seien.
Unter schwierigen Umständen, gefördert von der niederländischen Stiftung Lau Mazirel, recherchierten die beiden Wissenschaftler Daten von 123 Romnia, die zwischen 1977 und 1989 in der Slowakei und von 156, die zwischen 1967 und 1989 in Böhmen sterilisiert wurden. Sie veröffentlichten die Methode, nach denen sie die Daten gesammelt hatten. Die Liste der Ortschaften, in denen die Frauen lebten, Zahlen der Sterilisation pro Jahr, Alter der Romnia, Zahl ihrer Kinder, Kenntnis oder Unkenntnis der Romnia über die Folgen des Eingriffes und deren Einverständnis bzw. das der Ehemänner. Auch äußere und innere Gründe sich sterilisieren zu lassen wurde penibel aufgelistet.
Es stellte sich heraus, daß sowohl in der Slowakei wie auch in Böhmen tatsächlich in vielen Fällen die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten worden waren. Die finanziellen Prämien, mit denen Romnia für die Sterilisation geworben wurden, waren unterschiedlich, meist in der Slowakei wesentlich höher. Die Erkenntnisse, die aus der Untersuchung der "Sterilisation mit Belohnung" gewonnen wurden, waren erschreckend. Die Autoren baten dann die Staatsanwaltschaft um Stellungnahme zu ganz konkreten Fällen. In dieser Zeit waren die tschechische Republik und die Slowakei bereits getrennte Staaten, es wurde also die tschechische Staatsanwaltschaft gebeten zu 90 und die Slowakei zu 70 Sterilisationsfällen Stellung zu nehmen. Das war im Jahre 1990. Die Antwort der Slowakei, formuliert von der lokalen Staatsanwaltschaft Kosice, widersprach zuerst dem Vorwurf des Genocids, nahm sich dann aber doch einiger Fälle im Detail an, versuchte ungesetzliches Verhalten der Behörden zu rechtfertigen und zitierte Aussagen der Frauen, die den ursprünglich recherchierten diametral widersprachen.
Die Antwort der tschechischen Generalprokuratur erreichte Ruben Pellar erst letztes Jahr. Darin werden formelle und sachliche Mängel in manchen Fällen zugegeben, wie zu erwarten aber Zwang in Abrede gestellt. Auf Seite 4 kommentiert Ruben Pellar die Stellungnahme zu einem konkreten Fall.
Vor der Wende ist über die Praxis der Sterilisation in der damaligen Tschechoslowakei ist der breiten Öffentlichkeit genau so wenig bekannt geworden wie heute z.B. über die besondere Lage der Roma-Flüchtlinge, die in die ehemaligen Kriegsgebiete nach Bosnien zurückgeschickt werden.
Wenn akute Kriegsgefahr nicht Grund genug zur Aufnahme von Flüchtlingen im reichen Österreich ist, was dann, fragen wir uns? Eine verzweifelte Roma Familie aus dem Kosovo mit vier Kindern hat sich vergangene Woche Schleppern anvertraut und ihr ganzes Geld für die Aussicht ausgegeben sicher und lebendig in der Bundesrepublik Deutschland zu landen. Sie waren sich nicht dessen bewußt Gesetze zu übertreten, hatten sie doch soviel für die Reise bezahlt. Knapp nach Übertreten der österreichischen Grenze wurde die Familie samt Schlepper aufgegriffen und in Schubhaft genommen. Von einem sicheren Drittland, durch das sie eingereist sind, wissen sie nichts. Wir auch nicht.
Photo: Renata M. Erich
ROMANO CENTRO Nr. 24, 03/1999
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