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NEUE AUSLÄNDERGESETZE
Das nunmehr vom Parlament beschlossene neue Fremdengesetz tritt am 1. Jänner 1998 in Kraft, einige Bestimmungen gelten bereits seit 15. Juli. Der Text ist ziemlich kompliziert, detaillierte, Information erteilt Romano Centro auf Anfrage. Wie die einzelnen Bestimmungen gehandhabt werden, muß aber noch abgewartet werden.
Der Titel "Integrationspaket" erscheint aus der Warte vieler Roma kaum gerechtfertigt, hat doch die Ankündigung bei vielen Roma falsche Hoffnungen geweckt. Wir greifen einige Punkte heraus:
- Wer seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig (nicht illegal!) ununterbrochen in Österreich niedergelassen ist, darf nicht mehr deshalb ausgewiesen werden, weil er gerade nichts verdient, wenn er bestrebt ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen und dies nicht aussichtslos erscheint.
- Nach 10-jährigem rechtmäßigem Aufenthalt kann man nur noch bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr unbedingt für Schlepperei, Suchtgiftdelikten ... oder bei mehrfacher Verurteilung wegen gleichartiger Delikte (z.B. Diebstahl) ausgewiesen werden, wenn dafür unbedingte Freiheitsstrafen von mehr als 6 Monaten verhängt wurden, die noch nicht getilgt sind.
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Nach 4 Monaten Arbeitslosigkeit innerhalb des ersten Jahres mit Niederlassungsbewilligung muß man ausgewiesen werden.
- Auch bei nachträglichem Bekanntwerden oder Eintreten eines Versagungsgrundes, etwa bei Vorliegen einer Scheinehe kann man ausgewiesen werden.
- Wer die Frist zur Verlängerung der Niederlassungsbewilligung versäumt, muß nicht mehr vom Ausland den Antrag stellen. Die Behörde kann ihm allerdings aus Ausweisungsgründen die Bewilligung dann verweigern.
- Auf Grund von Verpflichtungserklärungen werden in Zukunft keine Niederlassungsbewilligungen mehr erteilt werden. Für einen dauerhaften Aufenthalt benötigt man aber unbedingt eine Niederlassungsbewilligung. Vor dem 1. Jänner 1998 ausgestellte Verpflichtungserklärungen behalten jedoch ihre Gültigkeit weiter.
- Jugendliche, die von klein auf in Österreich aufgewachsen sind und langjährig rechtmäßig (d.h. mit Aufenthaltsbewilligung) hier sind, dürfen nicht mehr ausgewiesen werden.
- Es werden weiterhin nur eine bestimmte Zahl von Niederlassungsbewilligungen erteilt (Quoten). Auch die Familienzusammenführung fällt in diese Quote. Ab 1.1.1998 dürfen Kinder nur bis zum 14. Lebensjahr nachgeholt werden, ältere, wenn auch pflegebedürftige Kinder oder auch pflegebedürftige alte Eltern nicht mehr.
- Touristensichtvermerke können weiterhin nie verlängert oder in eine Niederlassungsbewilligung umgewandelt werden !!
- Ehegatten von österreichischen Staatsbürgern haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung, sie können im Inland ansuchen. Unbefristet wird sie nur dann erteilt, wenn kein Versagungsgrund vorliegt.
Wieviel neue Niederlassungsbewilligungen überhaupt erteilt werden, ist noch nicht festgelegt, die Quote dürfte jedoch noch geringer sein als im vergangenen Jahr, ebenso die der Beschäftigungsbewilligungen. Nicht nur deshalb sind wir sehr besorgt. Wer sich bisher illegal in Österreich aufgehalten oder auch nur nicht gearbeitet hat, dem wird die Möglichkeit nicht geboten seinen Aufenthalt zu legalisieren, d.h. seine Papiere in Ordnung zu bringen. Das 'Integrationspaket' integriert nur jene, die bereits integriert sind.
"Menschenrechte werden enger geschnürt"
Franjo Schruiff in 'Stimme', Nr. 23
Illustration: G. Gepp
ROMANO CENTRO Nr. 18, 09/1997
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