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AUS UNSERER GESCHICHTE (Teil XII):
ROMA UND SINTI IN ÖSTERREICH NACH 1945
von Barbara Rieger
Zwei Drittel der österreichischen Roma und Sinti wurden während des Nationalsozialismus ermordet. Aus den früher sehr großen Familien kamen oft nur ein, zwei Personen heim. Die meisten Überlebenden kehrten an ihre Vorkriegswohnorte zurück, in der Hoffnung, dort ihre Verwandten wiederzufinden. Ihre Wohnungen und Häuser waren allerdings nach ihrem Abtransport in die Lager dem Erdboden gleichgemacht worden. Den Heimkehrern wurde kaum Starthilfe gegeben: in einigen burgenländischen Gemeinden wurde ihnen Grund zugewiesen, wo sie zunächst Notquartiere - Baracken und Wellblechhütten -, später Einfamilienhäuser aufstellten. Diese neuen Siedlungen entstanden meist am Dorfrand, wurden ausschließlich von Roma bewohnt und setzten die traditionelle Ghettoisierung fort.
In Oberwart wurden die Roma im Zuge von Ortsausdehnungen einige Male umgesiedelt, bis ihnen schließlich Häuser außerhalb des Ortes am Waldrand zugewiesen wurden. In manchen Gemeinden, z.B. in Jois, wurde den Roma der Zuzug von vornherein verweigert: "Wir haben ... den Zigeunern nach ihrer Rückkehr keinen Sozialschein ausgestellt, weil wir damit auch die Verpflichtung übernommen hätten, ihnen zu helfen und für sie zu sorgen." In anderen Gemeinden wiederum, wie zum Beispiel Oberpullendorf, sind Roma weitgehend integriert. Ist die Arbeitsmarktlage im Burgenland ohnehin sehr schwierig, so haben es die Roma besonders schwer, als "Zigeuner" Arbeit zu finden. Viele sind arbeitslos, müssen pendeln oder - zumeist nach Wien - abwandern.
Eine volle Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus blieb Roma und Sinti Jahrzehnte hindurch versagt. Ausmaß und Hintergründe der nationalsozialistischen Zigeunerverfolgung wurden nicht historisch aufgearbeitet, es gab kein Unrechtsbewußtsein gegenüber diesen KZ-Heimkehrern. Vielmehr wurden auch nach 1945 Roma und Sinti weiterhin ausgegrenzt. Das Innenministerium warnte 1948, daß sich "... Zigeuner oftmals als Kzler ausgeben, um auf die Bevölkerung Eindruck zu machen" und ordnete die Außerlandesschaffung der staatenlosen Roma und Sinti an. Mit Argumenten, die der NS Rassenideologie entliehen waren, wurde die NS-Verfolgung gerechtfertigt und die Einweisung in KZs als kriminalpräventive Maßnahme deklariert - Roma und Sinti waren oft als sogenannte "Asoziale" eingewiesen worden. Den Ermordeten - nicht den Mördern wurde Schuld an der Verfolgung gegeben.
Nur den Überlebenden der großen Konzentrationslager (Dachau, Ravensbrück, Auschwitz ... ) wurden Entschädigungen für ihre Haftzeit und bei entsprechenden Bedingungen (haftbedingte Krankheit) eine Opferrente zuerkannt. Sie mußten allerdings oft schwer um ihre Ansprüche kämpfen und sich meist einen Anwalt nehmen. Die Inhaftierung in Zigeunerlager wie Lackenbach oder Salzburg-Maxglan galt nicht als Haft. Ausschlaggebend waren widersprüchliche Aussagen von Inhaftierten und Bewachungs- und Verwaltungspersonal über die "Freizügigkeit", die die Inhaftierten hatten oder gehabt hätten, wobei den Aussagen der Bewacher mehr Glauben geschenkt wurde. Erst 1961 wurde den Lackenbachern bzw. Maxglanern eine Entschädigung für "erlittene Freiheitsbeschränkung" zuerkannt. Dieser Betrag machte allerdings nur öS 350.- pro Haftmonat aus im Vergleich zu öS 860.- in anerkannten KZs. Im Gedenkjahr 1988 wurden die ehemaligen Häftlinge der Zigeunerlager den Inhaftierten in KZs insofern gleichgestellt, als sie nun auch eine Rente beantragen konnten.
Ablehnung und Vorurteile gegenüber Roma und Sinti bewirkten, daß diese nach 1945 zumeist im Verborgenen, in der Anonymität lebten. Auch wurden sie trotz eigener Sprache und Kultur bis vor kurzem nicht als Volksgruppe anerkannt. In den letzten Jahren ist allerdings auch in Österreich eine Roma/Sinti-Bürgerrechtsbewegung entstanden. Der erste Romaverein wurde in Oberwart 1989 gegründet, dann folgten Vereinsgründungen vom Kulturverein Österreichischer Roma in Wien (1991) und Romano Centro (1991). Am Bundessozialamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland gibt es seit 1990 eine Beratungsstelle für Roma und Sinti. Dem Einsatz der Romavertreter ist es auch zu verdanken, daß die Roma im Dezember 1993 als österreichische Volksgruppe anerkannt wurden. Sie haben damit Anrecht auf Schutz ihrer Kultur, Erhaltung ihrer Sprache und finanzielle Förderung. Allerdings paßt das Volksgruppengesetz in verschiedenen Punkten nicht zu der speziellen Situation der Roma, weil es allgemein auf österreichische Volksgruppen zugeschnitten ist (Kroaten, Slowenen, Ungarn ... ). Die rechtliche Anerkennung als Volksgruppe bedeutet vor allem eine gesellschaftliche Anerkennung und ist deshalb ein Schritt vorwärts zur Verbesserung der Situation und sozialen Stellung der Roma.
Den Ermordeten - nicht den Mördern - wurde Schuld an der Verfolgung gegeben.
Photo: Mozes F. Heinschink
ROMANO CENTRO Nr. 13, 06/1996
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