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AUS UNSERER GESCHICHTE (Teil VIII)
von Ilija Jovanović
Im 18. Jahrhundert wurde zur Linderung Notleidender Armenfürsorge eingerichtet. Ab 1882 wurde sie aber an einen festen Wohnsitz gebunden, und zu bezahlen hatten die Gemeinden. Sie versuchten deshalb alles um die 'Zigeuner' los zu werden, verlangten allerlei Dokumente, Geburts- u. Taufschein Trauungs- und Konfirmationsurkunden usw. um feste Wohnsitze zu genehmigen, sodaß den Roma schließlich nichts anderes übrig blieb als wieder weiter herumzuziehen. Es sollte aber noch ärger werden. "Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wies das Berliner Reichskanzleramt die Ämter an, eingewanderten Roma die Ausstellung von Gewerbescheinen zu versagen und bei einheimischen Zigeunern mit größter Zurückhaltung vorzugehen." (Zülch: Sinti und Roma in Deutschland, 1982: 29).
In einem Schreiben des Reichskanzlers Bismarck vom 1.Juli 1886 bezieht sich dieser auf die Klagen über das "Unwesen der umherziehenden Zigeunerbanden" und macht eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen in- und ausländischen 'Zigeunern'. In einem Rundschreiben wird 1870 schließlich "die gänzliche Untersagung des Ubertretens von Zigeunern aus dem Ausland über die deutsche Grenze" verfügt. Es heißt dort: "Da das Eintreten von Zigeunerbanden erfahrungsgemäß vorwiegend über die östliche (russische und österreichische) Grenze erfolgt", werden die Landesregierungen ersucht Anweisungen an die Grenzbehörden zu erlassen, "daß den ausländischen Zigeunern der Eintritt in das Reichsgebiet nicht zu gestatten sei, dieselben vielmehr bei etwaigem Übertritt über die Grenze sofort, nötigenfalls unter Anwendung der gesetzlich zulässigen Zwangsmittel, über die Reichsgrenze zurückzuweisen."
Rüdiger Vossen schreibt dazu in "Zigeuner", Frankfurt/M 1983: "Damit wird deutlich, daß die 1977 erfolgte spektakuläre Abschiebung der Romanoff-Sippe, die eine rund hundertjährige Tradition besitzt, von den Niederlanden nach Köln und zurück und die noch anhaltenden Ausweisungen von jugoslawischen Romasippen an die gleiche unrühmliche Tradition anknüpfen". In dem Rundschreiben von 1870 wird ferner empfohlen genau zu prüfen, ob die Zigeuner die deutsche Reichsangehörigkeit besäßen und im Zweifel den Wandergewerbeschein zu versagen. Läßt sich der Wandergewerbeschein nicht versagen, so ließe sich dieser Zweck auch durch Einleitung von Strafverfahren wegen "Landstreichens, Bettelns, Nichtbeschaffung eines Unterkommens usw. erreichen.
In einer 1906 erlassenen "Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" des Preußischen Innenministeriums werden Weisungen von 1886 wiederholt und festgestellt, daß Übernahmeabkommen, d. h. Abschiebeverträge für ausländische 'Zigeuner' mit allen Nachbarländern getroffen wurden. In der gleichen Anweisung wird zwischen "vorbeugenden" und "unterdrückenden" Maßnahmen unterschieden. "Vorbeugende" Maßnahmen waren zum Beispiel "äußerste Zurückhaltung bei Ausstellung von Ausweispapieren", zu den "unterdrückenden Maßnahmen" zählte andauernde polizeiliche Beobachtung. Ausweispapiere wurden grundsätzlich nur für ein Jahr ausgestellt. Vorübergehender Schulbesuch von Kindern wurde verboten, Erlaubnis zu Schaustellungen in möglichst geringem Umfang erteilt, wenn nicht überhaupt untersagt.
Alles, was Roma heute plötzlich können sollen, ist ihnen jahrhundertelang verboten worden. Ist Vertrauen zu Behörden mit solcher Tradition selbstverständlich?
Photo: Renata M. Erich
ROMANO CENTRO Nr. 09, 06/1995
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