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Ein Grund zu Feiern:
ROMA SIND IN ÖSTERREICH ALS VOLKSGRUPPE ANERKANNT
Seit 23.Dezember 1993 ist es soweit. Wir freuen uns darüber. Es ist gar nicht selbstverständlich, daß Roma vom Gesetzgeber überhaupt wahrgenommen werden. Österreich geht damit vielen Ländern mit gutem Beispiel voran. Was bedeutet nun die Anerkennung konkret, was haben wir davon, fragen uns viele Mitglieder?
Der Gesetzestext liegt in unserem Büro für alle Mitglieder auf, die sich dafür interessieren. Weil Gesetzestexte aber schwer zulesen sind, versuchen wir zusammenzufassen:
Volksgruppen im Sinne des Gesetzes sind "im Teilen des Bundesgebietes wohnhafte und beheimatete Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum". Flüchtlinge und Einwanderer mit österreichischer Staatsbürgerschaft sind nach herrschender Lehre erst in der dritten Generation in österreich "beheimatet". Moderne Theorien vertreten allerdings die Meinung, daß Staatsbürgem schon nach 25 Jahren das "Recht auf Heimat' zusteht (Ungarn z.B., die 1956 nach Österreich kamen, gehören bereits zu ihrer Volksgruppe).
Anerkannte Volksgruppen genießen nicht nur den Schutz der Gesetze, die Bundesregierung hat darüber hinaus dafür zu sorgen, daß ihr Bestand gesichert und ihre Sprache und ihr Volkstum geachtet wird. Zur Beratung des dafür zuständigen Bundeskanzleramtes in Volksgruppenangelegenheiten werden Volksgruppenbeiräte eingerichtet. Die Hälfte der Mitglieder dieses Beirates ( = 4) werden von den Vereinen vorgeschlagen, die die Interessen der Volksgruppen vertreten. Dazu kommen Vertreter von Parteien und der Kirche, die an Beratungen, nicht aber an den Abstimmungen teilnehmen. Abgestimmt wird bei den Sitzungen über Förderungen, die der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Sie können in Geldleistungen und in sonstigen vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung, und Erhaltung der Volksgruppen bestehen, (z.B. finanzielle Unterstützung der Vereine, die der Erhaltung und Sicherung der Volksgruppe dienen). Die Vorschläge müssen Anfang jeden Kalenderjahres eingereicht werden, gewährt die Bundesregierung Zuwendungen, werden sie überprüft und müssen pünktlich abgerechnet werden. Uber alle Vorhaben, die unterstützt wurden, muß dem Bundeskanzler berichtet werden.
Bei Behörden und Dienststellen kann die Sprache der Volksgruppe gebraucht werden, allerdings darf sich niemand einer sofort durchzuführenden Amtshandlung nur deshalb entziehen, weil sie nicht in der Sprache der Volksgruppe durchgeführt wird.
Derzeit gibt es 4 eingetragene Roma Vereine in Österreich:
Der Roma Verein (Oberwart)
Der Kulturverein österreichischer Roma
Der Verband Österreichischer Sinti und
Romano Centro.
Sie werden je einen Vertreter in den Volksgruppenbeirat entsenden. Romano Centro wird dort von Elisabeth Feuerstein vertreten werden.
Wir machen alle unsere Leser darauf aufmerksam, daß wir uns zwar über jedes neue Mitglied freuen, wenn aber jemand lieber keinem Verein beitreten will, sind wir gerne bereit auch Anregungen und Wünsche von Roma und Sinti zu diskutieren und gegebenenfalls im Volksgruppenbeirat vorzubringen, die nicht Mitglieder sind. Wir legen zudem Wert auf die Feststellung, daß wir sehr bedacht darauf sind alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten sowie Gelder widmungsgemäß zu verwenden. Unser Verein ist dennoch auch offen für Ausländer und österreichische Staatsbürger, die noch nicht in der dritten Generation im Lande sind, weil wir es für eine Überlebensfrage halten, daß Roma über alle Grenzen hinweg zusammenhalten.
Wir wollen, daß Roma überall auf der Welt wie Menschen behandelt werden. Wir arbeiten dafür, daß Roma auf ihr Volk stolz sind und mit den Gadsche immer besser zusammenarbeiten. Wir informieren Roma deshalb gerne über ihre Rechte und Pflichten. Wir streben an, daß auch unsere Kinder dadurch bessere Chancen haben.
Photo: Renata M. Erich, Fritzi Kovaćić
ROMANO CENTRO Nr. 04, 03/1994
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